KfW-Förderung sichern: So erfüllen Sie alle Anforderungen an Rechnungen und Quittungen
Die KfW bietet attraktive Förderprogramme für Bau- und Sanierungsprojekte – doch um die Mittel zu erhalten, müssen Rechnungen und Quittungen bestimmte Kriterien erfüllen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um die Förderung erfolgreich zu beantragen.
Baumarktquittungen reichen nicht aus
Die KfW erkennt einfache Kassenbons nicht an. Alle Rechnungen müssen den Vorgaben des § 14 Umsatzsteuergesetz entsprechen und die korrekten Angaben enthalten. Besonders wichtig: Material- und Arbeitsleistungen müssen sauber dokumentiert sein.
Rechnungsanforderungen: Das ist wichtig
Je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln:
Hier sind
Material- und Arbeitsleistungen förderfähig. Die Rechnung muss den Namen des Darlehensnehmers, die Adresse des Projekts und die förderfähigen Maßnahmen gemäß KfW-Merkblatt enthalten.
In Programmen wie 297, 298 und 300 werden nur die
Materialkosten anerkannt. Arbeitsleistungen des Bauherren sind ausgeschlossen. Für Programm 261 dürfen auf der Rechnung nur förderfähige Posten stehen.
Alle Rechnungen müssen in Euro ausgestellt, in deutscher Sprache verfasst und unbar beglichen werden. Bewahren Sie dazu die entsprechenden Zahlungsnachweise wie Kontoauszüge sorgfältig auf.
Besonderheiten bei einzelnen Programmen
Förderung leicht gemacht
Korrekte Rechnungen und Quittungen sind der Schlüssel zur KfW-Förderung. Mit einer sorgfältigen Dokumentation und unbaren Zahlungen sichern Sie sich die Unterstützung für Ihr Projekt.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, Ihre Förderung erfolgreich auf den Weg zu bringen!
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