5 Tipps mit denen Sie ihre Grunderwerbsteuer senken können
Für ihren Traum vom Eigenheim müssen Immobilienkäufer nicht nur den Kaufpreis, sondern auch viele Kaufnebenkosten bezahlen. Eine der größten Rechnungen ist dabei die Grunderwerbsteuer, mit mehreren tausend Euro. Doch in vielen Fällen lässt sich diese mit ein paar Tricks reduzieren.Tipp 1: Beim Neubau getrennte Verträge oder EigenleistungEntscheiden sich Hauskäufer für einen Neubau, gehen sie meist zunächst auf Grundstückssuche. Erst im Anschluss beauftragen sie eine Baufirma, die das Haus baut. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt die Grunderwerbsteuer dann nur auf den Grundstückspreis an. Wichtig ist es, dass Hausbauer für den Grundstückskauf und die Bauleistung zwei verschiedene Verträge abschließen.Tipp 2: Bei Bestandsimmobilien bewegliches Zubehör herausrechnenKäufer von Bestandsimmobilien können die Grunderwerbsteuer ebenfalls reduzieren. Der Tipp, bewegliche und unbewegliche Bestandteile einer Immobilie im Kaufvertrag zu trennen. Denn Steuergegenstand ist lediglich die Immobilie selbst und untrennbar mit dem Haus verbundenes Inventar.Tipp 3: Bei Eigentumswohnungen Instandhaltungsrücklage im Kaufvertrag vermerkenImmobilienkäufer, die sich für eine Eigentumswohnung entscheiden, können sich ebenfalls einen Teil der Grunderwerbsteuer sparen. Denn wer eine Wohnung kauft, erwirbt gleichzeitig einen Anteil an der Instandhaltungsrücklage. Diese bildet die Eigentümergemeinschaft eines Wohnkomplexes für mögliche Renovierungsarbeiten am Gebäude. Weisen Käufer diesen Anteil im Kaufvertrag gesondert aus, können sie die Steuerlast reduzieren.Tipp 4: Vermieter können Grunderwerbsteuer den Anschaffungskosten zurechnen und abschreibenImmobilienkäufer, die ihre neu erworbene Immobilie vermieten möchten, können die Grunderwerbsteuer als Kaufnebenkosten von der Steuer absetzen. Als Teil der Anschaffungskosten darf die Steuer zusammen mit dem Immobilienkaufpreis über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden.Tipp 5: Bei Teilgewerbe Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzenWer seine neue Immobilie ganz oder teilweise gewerblich nutzen will, kann ebenfalls steuerliche Vorteile geltend machen. Dazu sollte man den Kaufpreis im Kaufvertrag nach dem Verhältnis der privat und gewerblich genutzten Fläche aufteilen.