Was tun, wenn die Sanierung einer völlig heruntergekommenen Immobilie unverhältnismäßig teuer würde? Laut Urteil des Bundesgerichtshofes müssen auch vernachlässigte marode Gebäude saniert werden. Mangelnde Instandhaltung oder Überalterung entbinden Wohnungseigentümer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht von ihren Sanierungspflichten. Eine Eigentümergemeinschaft kann ein Gebäude nicht einfach verfallen lassen und dann ein Nutzungsverbot beschließen. Ein solches Verbot ist rechtswidrig, verkündete der BGH. Nur Zerstörung durch punktuelle Ereignisse wie Brände, Fluten oder Explosionen könnten ein Grund dafür sein, verkündete die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats, Christina Stresemann.